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787 CH-LU

§ 41 Verordnung über die Schifffahrt - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 41 Verordnung über die Schifffahrt · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

a. Verordnung über die Schiffahrt vom 11. Januar 1982[13],

b. Interkantonale Verordnung über die Schiffahrt auf dem Zugersee vom 28. Dezember 1950[14].

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