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CH-LU
§ 28 Verordnung über die Schifffahrt - Beschränkung für Schiffe mit Verbrennungsmotoren
Besondere Bestimmungen - Sempachersee
§ 28 Verordnung über die Schifffahrt · Beschränkung für Schiffe mit Verbrennungsmotoren
1. Die Zahl der Schiffe mit Verbrennungsmotoren ist auf 400 begrenzt.