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787 CH-LU

§ 15 Verordnung über die Schifffahrt - Entzug Schiffsführerausweis

Gemeinsame Bestimmungen - Erteilung und Entzug der Ausweise
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§ 15 Verordnung über die Schifffahrt · Entzug Schiffsführerausweis

1. Schiffsführerausweise werden in Anwendung der Artikel 19, 20 und 21 des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt vom 3. Oktober 1975 entzogen.

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