783
GVM
CH-LU
§ 6 Gesetz über die Verwendung von Motorfahrzeugen ausserhalb der öffentlichen Strassen und Wege (GVM) - Rechtsmittel
§ 6 GVM · Rechtsmittel
1. Die in Anwendung dieses Gesetzes erlassenen Verfügungen können nach den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege angefochten werden.