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CH-LU
§ 24 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes - Veranstaltungen
Bewilligungen
§ 24 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes · Veranstaltungen
1. Die Gebühr für die Behandlung eines Gesuchs um Bewilligung zur Durchführung von nautischen Veranstaltungen beträgt je nach Aufwand 50 bis 1000 Franken.
2. Bei Veranstaltungen ohne kommerziellen Charakter kann das Strassenverkehrsamt die Gebühr ermässigen oder auf eine Gebühr verzichten.