§ 23 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes - Bewilligung zur Selbstabnahme und zum Ausstellen von Bremsprotokollen
§ 23 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes · Bewilligung zur Selbstabnahme und zum Ausstellen von Bremsprotokollen
1. Für das Erteilen der Selbstabnahmebewilligung von typengeprüften neuen Fahrzeugen oder Schiffen wird folgende Gebühr erhoben
a. * erstmalige Erteilung der Bewilligung inklusive Prüfung des Gesuchs und der Einrichtungen sowie Instruktion des Abnahmepersonals: Fr. 250.-
b. * ...
c. * Änderungen der Bewilligung (andere Fahrzeugmarken, andere Berechtigte): Fr. 20.- bis Fr. 100.-
2. Die Gebühr für die Kontrolle der abnahmeberechtigten Betriebe wird nach Aufwand erhoben. Der Stundenansatz beträgt 130 Franken.
3. Für die Erteilung der Bewilligung zum Ausstellen von Bremsprotokollen inklusive Prüfung des Gesuchs und Instruktion des Abnahmepersonals wird eine Gebühr von 300 Franken erhoben.
4. Werden die Instruktionen nach den Absätzen 1a und 3 ausserhalb des Strassenverkehrsamtes durchgeführt, wird zusätzlich zur Gebühr ein Wegzuschlag von 10 bis 200 Franken erhoben.