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CH-LU
§ 22 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes - Sonderbewilligungen
Bewilligungen
§ 22 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes · Sonderbewilligungen
1. Die Gebühr für die Behandlung eines Gesuchs um die Bewilligung für Sonntags- und Nachtfahrten, für Ausnahmefahrzeuge, für Ausnahmetransporte und für werkinternen Verkehr auf öffentlichen Strassen sowie für die Erneuerung einer solchen Bewilligung beträgt 50 bis 500 Franken.