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CH-LU
§ 15 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes - Terminverschiebung
Prüfungsgebühren
§ 15 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes · Terminverschiebung
1. Die Gebühr für die Verschiebung des Termins für die Theorieprüfung beträgt 10 Franken, für die praktische Prüfung 20 Franken. Die Verschiebung des Termins für die Fahrzeugprüfung ist unter Vorbehalt der Regelung in Absatz 2 gebührenfrei.
2. Nimmt das Strassenverkehrsamt die Terminverschiebung auf Ersuchen hin vor, beträgt die Gebühr für die Verschiebung der Theorieprüfung oder der Fahrzeugprüfung 20 Franken, für die praktische Prüfung 30 Franken.