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778 CH-LU

§ 14 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes - Theorieprüfungen

Prüfungsgebühren
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§ 14 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes · Theorieprüfungen

1. Für die Theorieprüfungen sind folgende Gebühren zu entrichten

a. Gruppenprüfungen

1. Basistheorie pro Person: Fr. 30.-

2. Zusatztheorie pro Person: Fr. 30.-

3. * Prüfungen zum Erwerb des Fähigkeitsausweises für den Personen- und Gütertransport pro Person und Prüfung: Fr. 30.-

b. Einzelprüfung: Fr. 120.-

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