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778 CH-LU

§ 13 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes - Waaggebühr

Prüfungsgebühren
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§ 13 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes · Waaggebühr

1. Die Waaggebühr beträgt je nach Gewicht 5 bis 35 Franken.

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