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CH-LU
§ 12 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes - Messungen, technische Abklärungen
Prüfungsgebühren
§ 12 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes · Messungen, technische Abklärungen
1. Die Gebühren für Messungen und die Kontrolle technischer Änderungen an Fahrzeugen und Schiffen sowie für technische Abklärungen betragen 20 bis 300 Franken.
2. Plombierungen und die Kontrolle von Farbänderungen sind gebührenfrei.
3. Die Gebühr für technische Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrzeugprüfungen wird nach Zeitaufwand gemäss dem Stundenansatz für Fahrzeugprüfungen gemäss § 8 Absatz 1a festgesetzt.