Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
778 CH-LU

§ 12 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes - Messungen, technische Abklärungen

Prüfungsgebühren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes · Messungen, technische Abklärungen

1. Die Gebühren für Messungen und die Kontrolle technischer Änderungen an Fahrzeugen und Schiffen sowie für technische Abklärungen betragen 20 bis 300 Franken.

2. Plombierungen und die Kontrolle von Farbänderungen sind gebührenfrei.

3. Die Gebühr für technische Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrzeugprüfungen wird nach Zeitaufwand gemäss dem Stundenansatz für Fahrzeugprüfungen gemäss § 8 Absatz 1a festgesetzt.

← § 11 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes Gegenstand § 13 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →