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CH-LU
§ 11 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes - Nachkontrollen
Prüfungsgebühren
§ 11 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes · Nachkontrollen
1. Die Gebühr für die Nachkontrolle von beanstandeten Fahrzeugen und Schiffen ohne Voranmeldung beträgt 25 bis 200 Franken.