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778 CH-LU

§ 11 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes - Nachkontrollen

Prüfungsgebühren
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§ 11 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes · Nachkontrollen

1. Die Gebühr für die Nachkontrolle von beanstandeten Fahrzeugen und Schiffen ohne Voranmeldung beträgt 25 bis 200 Franken.

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