778
CH-LU
§ 1 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die Gebühren für Amtshandlungen des Strassenverkehrsamtes im Bereich der Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassen- und Schiffsverkehr.
2. Für Amtshandlungen, die in der Verordnung nicht ausdrücklich erwähnt sind, gilt der Gebührentarif und die Kostenverordnung für die Staatsverwaltung vom 28. Mai 1982.