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778 CH-LU

§ 1 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die Gebühren für Amtshandlungen des Strassenverkehrsamtes im Bereich der Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassen- und Schiffsverkehr.

2. Für Amtshandlungen, die in der Verordnung nicht ausdrücklich erwähnt sind, gilt der Gebührentarif und die Kostenverordnung für die Staatsverwaltung vom 28. Mai 1982.

Gegenstand § 2 Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes →

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