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777 CH-LU

§ 7 Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (Strassenverkehrsverordnung) - Steuerberechnung

Bezug der Steuern, Abgaben und Gebühren
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§ 7 Strassenverkehrsverordnung · Steuerberechnung

1. Die Steuer wird nach den im nationalen Fahrzeugausweis eingetragenen Angaben berechnet.

2. ...

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