Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
777 CH-LU

§ 29 Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (Strassenverkehrsverordnung) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 29 Strassenverkehrsverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1987 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

← § 28 Strassenverkehrsverordnung Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (Strassenverkehrsverordnung) - Grundsätzliche Zuständigkeit

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →