777
CH-LU
§ 13 Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (Strassenverkehrsverordnung)
Verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Untersuchungen
§ 13 Strassenverkehrsverordnung
1. Die Liste der vom Strassenverkehrsamt anerkannten Stufenärztinnen und -ärzte sowie Verkehrspsychologinnen und -psychologen wird im Internet veröffentlicht.
2. Das Strassenverkehrsamt kann die anerkannten Stufenärztinnen und -ärzte sowie die anerkannten Verkehrspsychologinnen und -psychologen verpflichten, alle Informationen im Zusammenhang mit verkehrsmedizinischen Untersuchungsergebnissen und Abklärungen auf einer elektronischen Plattform mit dem Amt auszutauschen. Das Strassenverkehrsamt kann dafür eine angemessene Übergangsfrist festlegen.