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777 CH-LU

§ 13 Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (Strassenverkehrsverordnung)

Verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Untersuchungen
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§ 13 Strassenverkehrsverordnung

1. Die Liste der vom Strassenverkehrsamt anerkannten Stufenärztinnen und -ärzte sowie Verkehrspsychologinnen und -psychologen wird im Internet veröffentlicht.

2. Das Strassenverkehrsamt kann die anerkannten Stufenärztinnen und -ärzte sowie die anerkannten Verkehrspsychologinnen und -psychologen verpflichten, alle Informationen im Zusammenhang mit verkehrsmedizinischen Untersuchungsergebnissen und Abklärungen auf einer elektronischen Plattform mit dem Amt auszutauschen. Das Strassenverkehrsamt kann dafür eine angemessene Übergangsfrist festlegen.

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