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775b CH-LU

§ 7 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Leitung

Geschäftsleitung
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§ 7 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Leitung

1. Der Geschäftsleiter oder die Geschäftsleiterin ist für die operative und betriebliche Leitung des Verkehrsverbundes verantwortlich und vertritt den Verkehrsverbund nach aussen.

2. Er oder sie bestimmt einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.

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