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775b CH-LU

§ 6 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Entschädigung

Verbundrat
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§ 6 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Entschädigung

1. Die jährliche Grundentschädigung der Mitglieder des Verbundrates beträgt 10 000 Franken, jene des Präsidenten oder der Präsidentin 25 000 Franken.

2. Für jede halbtägige Verbundratssitzung wird zudem ein Sitzungsgeld von 700 Franken, einschliesslich der Entschädigung von Spesen, ausgerichtet.

2bis. Für weitere Verpflichtungen wie die Vertretung des Verkehrsverbundes in Gremien wird eine Pauschale von 150 Franken pro Stunde, einschliesslich der Entschädigung von Spesen, ausgerichtet.

3. Es ist Sache des Gemeinwesens, dem ein Mitglied des Verbundrates angehört, die Abgeltung der Tätigkeit im Verbundrat zu regeln.

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