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775b CH-LU

§ 3 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Beschlüsse

Verbundrat
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§ 3 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Beschlüsse

1. Der Verbundrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.

2. Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ergibt eine erste Abstimmung Stimmengleichheit, wird die Abstimmung wiederholt. Ergibt auch die zweite Abstimmung Stimmengleichheit, steht dem Präsidenten oder der Präsidentin der Stichentscheid zu.

3. Der Präsident oder die Präsidentin kann anordnen, dass Beschlüsse zu einzelnen Geschäften des Verbundrates auf dem Zirkularweg gefasst werden, sofern nicht ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt.

4. Beschlüsse des Verbundrates sind vom Sekretär oder von der Sekretärin zu protokollieren. Das Protokoll ist jedem Mitglied des Verbundrates zuzustellen.

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