775b
CH-LU
§ 21 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 21 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Inkrafttreten
1. Das Reglement tritt mit der Genehmigung des Regierungsrates rückwirkend am 1. Januar 2010 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen.