Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
775b CH-LU

§ 21 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 21 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Inkrafttreten

1. Das Reglement tritt mit der Genehmigung des Regierungsrates rückwirkend am 1. Januar 2010 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen.

← § 20 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern Konstituierung

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →