775b
CH-LU
§ 20 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern
Personal
§ 20 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern
1. Für die Angestellten des Verkehrsverbundes gilt das Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis vom 26. Juni 2001.
2. Sie sind bei der Luzerner Pensionskasse versichert.