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775b CH-LU

§ 20 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern

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§ 20 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern

1. Für die Angestellten des Verkehrsverbundes gilt das Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis vom 26. Juni 2001.

2. Sie sind bei der Luzerner Pensionskasse versichert.

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