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775b CH-LU

§ 2 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Sitzungen

Verbundrat
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§ 2 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Sitzungen

1. Der Verbundrat tagt, sooft es die Geschäfte erfordern, in der Regel zweimonatlich. Der Präsident oder die Präsidentin führt den Vorsitz.

2. Die Sitzungen werden durch den Präsidenten oder die Präsidentin einberufen. Die Einladung hat, vorbehältlich ausserordentlicher Verhältnisse, mindestens eine Kalenderwoche im Voraus schriftlich und unter Angabe der Traktanden zu ergehen.

3. Jedes Mitglied des Verbundrates ist unter Angabe der Gründe berechtigt, die Einberufung einer Sitzung des Verbundrates zu verlangen.

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