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775b CH-LU

§ 19 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Kantone

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§ 19 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Kantone

1. Der Verkehrsverbund kann für die Kantone im Auftragsverhältnis die anfallenden Aufgaben bei der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personenverkehrs übernehmen.

2. Über diese Tätigkeiten ist im Jahresbericht zu informieren. Sie sind in der Jahresrechnung gesondert auszuweisen.

3. Die Einzelheiten sind in Verträgen zu regeln.

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