775b
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§ 18 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Tarifverbunde
Dienstleistungen
§ 18 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Tarifverbunde
1. Soweit sich der Verkehrsverbund an Tarifverbunden beteiligt, kann er für diese Tarifverbunde alle damit zusammenhängenden Aufgaben übernehmen.
1bis. Die Geschäftsstelle des Tarifverbundes Luzern / Obwalden / Nidwalden ist administrativ beim Verkehrsverbund Luzern angesiedelt.
2. Über die Tätigkeiten gemäss den Absätzen 1 und 1bis ist im Jahresbericht zu informieren. Sie sind in der Jahresrechnung gesondert auszuweisen.
3. Die Einzelheiten sind in Verträgen zu regeln.