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775b CH-LU

§ 17 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern

Marketing
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§ 17 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern

1. Der Verkehrsverbund sorgt für ein umfassendes, kohärentes und auf die Benutzerinnen und Benutzer abgestimmtes Marketing im Bereich des Betriebes des öffentlichen Personenverkehrs.

2. Er kann den Transportunternehmen durch Auftrag einzelne Aufgaben übertragen.

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