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775b CH-LU

§ 14 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Transportleistungen

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§ 14 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Transportleistungen

1. Die Einhaltung der in den Angebotsvereinbarungen mit den Transportunternehmen festgelegten Ziele und Bedingungen sowie die Qualitätssicherung sind in geeigneter Weise sicherzustellen.

2. Die Transportunternehmen haben die dazu erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.

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