775b
CH-LU
§ 14 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Transportleistungen
Steuerung
§ 14 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Transportleistungen
1. Die Einhaltung der in den Angebotsvereinbarungen mit den Transportunternehmen festgelegten Ziele und Bedingungen sowie die Qualitätssicherung sind in geeigneter Weise sicherzustellen.
2. Die Transportunternehmen haben die dazu erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.