775b
CH-LU
§ 13 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Reporting
Steuerung
§ 13 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Reporting
1. Für die laufende Überprüfung der Entwicklung der Leistungen und Kosten im öffentlichen Personenverkehr hat der Geschäftsleiter oder die Geschäftsleiterin dem Verbundrat nach dessen Vorgaben Bericht zu erstatten.