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775b CH-LU

§ 13 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Reporting

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§ 13 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Reporting

1. Für die laufende Überprüfung der Entwicklung der Leistungen und Kosten im öffentlichen Personenverkehr hat der Geschäftsleiter oder die Geschäftsleiterin dem Verbundrat nach dessen Vorgaben Bericht zu erstatten.

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