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775b CH-LU

§ 11 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - öV-Bericht, Budgetbericht

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§ 11 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · öV-Bericht, Budgetbericht

1. Mittel- und langfristig wird die Entwicklung der Leistungen und Kosten im öffentlichen Personenverkehr mit dem öV-Bericht gemäss § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 22. Juni 2009 (öVG) gesteuert. Der Bericht hat namentlich die in § 2 öVG genannten Ziele und Grundsätze zu berücksichtigen.

2. Für das Budgetjahr und die drei darauffolgenden Fahrplanjahre zeigt der Budgetbericht gemäss § 5 Unterabsatz b öVG die Entwicklung der Leistungen und Kosten im öffentlichen Personenverkehr auf.

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