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775b CH-LU

§ 10 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Grundsatz

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§ 10 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Grundsatz

1. Die Entwicklung der Leistungen und Kosten im öffentlichen Personenverkehr steuert der Verkehrsverbund durch ein zweckmässiges Controlling. Dieses umfasst die Festlegung der Ziele, die Planung der Massnahmen, deren Umsetzung und die Überprüfung der Leistungen und Kosten.

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