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775b CH-LU

§ 1 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern - Konstituierung

Verbundrat
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§ 1 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern · Konstituierung

1. Der Verbundrat konstituiert sich im Rahmen der Verordnung über den öffentlichen Verkehr vom 20. Oktober 2009 selber.

2. Er wählt einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin. Er oder sie nimmt die Stellvertretung des Präsidenten oder der Präsidentin wahr.

3. Er bezeichnet einen Sekretär oder eine Sekretärin. Dieser oder diese muss nicht Mitglied des Verbundrates sein.

Konstituierung § 2 Reglement für den Verkehrsverbund Luzern →

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