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775a CH-LU

§ 22 Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 22 öVV · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt wie folgt in Kraft

a. § 2 am 1. November 2009,

b. die übrigen Bestimmungen am 1. Januar 2010.

2. Die Verordnung ist zu veröffentlichen.

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