Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
775a CH-LU

§ 20 Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV) - Aufhebung von Erlassen

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 20 öVV · Aufhebung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

a. Verordnung zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den schienengebundenen Güterverkehr vom 17. Dezember 1996,

b. Verordnung über die Personenbeförderung vom 25. Februar 1997.

← § 19 öVV Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV) - Aufgaben § 21 öVV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →