775a
CH-LU
§ 20 Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV) - Aufhebung von Erlassen
Schlussbestimmungen
§ 20 öVV · Aufhebung von Erlassen
1. Folgende Erlasse werden aufgehoben
a. Verordnung zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den schienengebundenen Güterverkehr vom 17. Dezember 1996,
b. Verordnung über die Personenbeförderung vom 25. Februar 1997.