§ 13 Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV) - Verfahren
§ 13 öVV · Verfahren
1. Das Gesuch um Erteilung, Erneuerung, Änderung oder Übertragung der Bewilligung ist der im Reglement bezeichneten Stelle spätestens drei Monate vor der geplanten Aufnahme der zu bewilligenden Personenbeförderung dreifach in Papierform sowie digital einzureichen.
2. Das Gesuch ist zu begründen und hat die für dessen Prüfung und Beurteilung notwendigen Angaben und Unterlagen zu enthalten. Es ist das vom Verkehrsverbund zur Verfügung gestellte Gesuchsformular zu verwenden.
3. Die im Reglement bezeichnete Stelle gibt den interessierten Gemeinden, den betroffenen Transportunternehmen und bei Fahrten über Kantonsgrenzen hinweg den Nachbarkantonen Gelegenheit, zum Gesuch innert der gesetzten Frist Stellung zu nehmen. Sie kann weitere Behörden und Organisationen anhören.