775a
CH-LU
§ 1 Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV) - Aufgaben
Verkehrsverbund Luzern
§ 1 öVV · Aufgaben
1. Der Verkehrsverbund Luzern ist in Ergänzung zu den im Gesetz genannten Aufgaben zuständig
a. für das Marketing,
b. für die Führung der Kasse des Tarifverbundes.