Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
775a CH-LU

§ 1 Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV) - Aufgaben

Verkehrsverbund Luzern
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§ 1 öVV · Aufgaben

1. Der Verkehrsverbund Luzern ist in Ergänzung zu den im Gesetz genannten Aufgaben zuständig

a. für das Marketing,

b. für die Führung der Kasse des Tarifverbundes.

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