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CH-LU
§ 33 Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG) - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
§ 33 öVG · Aufhebung eines Erlasses
1. Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den schienengebundenen Güterverkehr vom 21. Mai 1996 wird aufgehoben.