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775 CH-LU

§ 33 Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 33 öVG · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den schienengebundenen Güterverkehr vom 21. Mai 1996 wird aufgehoben.

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