Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
775 CH-LU

§ 30 Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG)

Finanzierung - Grossprojekte
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§ 30 öVG

1. Der Kantonsrat kann bei Grossprojekten durch einen referendumspflichtigen Erlass eine besondere Finanzierung und Kostenaufteilung unter den Beteiligten beschliessen.

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