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CH-LU
§ 30 Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG)
Finanzierung - Grossprojekte
§ 30 öVG
1. Der Kantonsrat kann bei Grossprojekten durch einen referendumspflichtigen Erlass eine besondere Finanzierung und Kostenaufteilung unter den Beteiligten beschliessen.