Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
775 CH-LU

§ 20 Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG) - Tarifverbunde

Massnahmen für Infrastruktur und Betrieb
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§ 20 öVG · Tarifverbunde

1. Der Verkehrsverbund Luzern kann sich an Tarifverbunden beteiligen und Beiträge daran ausrichten.

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