Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
775 CH-LU

§ 12 Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG) - Reglement für den Verkehrsverbund Luzern

Organisation - Verkehrsverbund Luzern
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 öVG · Reglement für den Verkehrsverbund Luzern

1. Das Reglement für den Verkehrsverbund Luzern legt die Organisation des Verkehrsverbundes fest, regelt die Betriebs- und Rechnungsführung, ordnet das Controlling und die weiteren im Gesetz oder in der Verordnung vorgesehenen Bereiche.

2. Im Reglement ist festzulegen, inwieweit der Verkehrsverbund Luzern namentlich für andere Kantone Aufgaben bei der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personenverkehrs übernehmen kann.

← § 11 öVG Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG) - Geltungsbereich § 14 öVG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →