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CH-LU
§ 12 Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG) - Reglement für den Verkehrsverbund Luzern
Organisation - Verkehrsverbund Luzern
§ 12 öVG · Reglement für den Verkehrsverbund Luzern
1. Das Reglement für den Verkehrsverbund Luzern legt die Organisation des Verkehrsverbundes fest, regelt die Betriebs- und Rechnungsführung, ordnet das Controlling und die weiteren im Gesetz oder in der Verordnung vorgesehenen Bereiche.
2. Im Reglement ist festzulegen, inwieweit der Verkehrsverbund Luzern namentlich für andere Kantone Aufgaben bei der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personenverkehrs übernehmen kann.