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KEnV
CH-LU
§ 6 Kantonale Energieverordnung (KEnV) - Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich
Energienutzung - Gebäude
§ 6 KEnV · Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich
1. Für die folgenden Bereiche gelten die im Anhang 1 aufgeführten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)
a. Wärmeschutz von Gebäuden,
b. Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen,
c. Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfs von Neubauten,
d. erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz,
e. elektrische Energie (SIA-Norm 387/4),
f. Sanierungspflicht zentrale Elektroheizungen,
g. verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung in Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen,
h. Betriebsoptimierung.