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KEnV
CH-LU
§ 27 Kantonale Energieverordnung (KEnV) - Projektnachweis
Vollzug
§ 27 KEnV · Projektnachweis
1. Für jede geplante energierelevante Massnahme ist der zuständigen Behörde ein Projektnachweis einzureichen, mit dem belegt wird, dass die energierelevanten Vorschriften von Bund und Kanton eingehalten werden. Ein Minergie-Zertifikat gilt als Projektnachweis.
2. Der Projektnachweis ist mit einem von der Bauherrschaft und der projektverantwortlichen Person eigenhändig unterzeichneten Unterschriftenblatt im PDF-Format digital einzureichen. Alternativ kann der Projektnachweis mit einer elektronischen Signatur nach Artikel 14 Absatz 2bis des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vom 30. März 1911 versehen oder nach einer Authentifizierung mit einem zugelassenen elektronischen Identitätsnachweis digital eingereicht werden.