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774 KEnV CH-LU

§ 24 Kantonale Energieverordnung (KEnV) - Form und Inhalt der Gesuche

Förderung
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§ 24 KEnV · Form und Inhalt der Gesuche

1. Gesuche um Förderbeiträge sind vor Baubeginn schriftlich einzureichen. Bestehen dafür amtliche Formulare, sind diese zu verwenden.

2. Gesuche um Förderbeiträge haben alle für die Überprüfung der gesetzlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zu enthalten.

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