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773 KEnG CH-LU

§ 9 Kantonales Energiegesetz (KEnG) - Nutzungsplanung

Energienutzung - Allgemein
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§ 9 KEnG · Nutzungsplanung

1. Die Gemeinden können für bestimmte, in der Nutzungsplanung bezeichnete Gebiete strengere Vorschriften als diejenigen dieses Gesetzes erlassen.

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