773
KEnG
CH-LU
§ 9 Kantonales Energiegesetz (KEnG) - Nutzungsplanung
Energienutzung - Allgemein
§ 9 KEnG · Nutzungsplanung
1. Die Gemeinden können für bestimmte, in der Nutzungsplanung bezeichnete Gebiete strengere Vorschriften als diejenigen dieses Gesetzes erlassen.