772a
CH-LU
§ 3 Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Kantonalen Stromversorgungsgesetz
§ 3 Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Kantonalen Stromversorgungsgesetz
1. Der Beschluss tritt am 1. Juni 2012 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.