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772 CH-LU

§ 1 Kantonales Stromversorgungsgesetz - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Kantonales Stromversorgungsgesetz · Gegenstand

1. Das Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz) vom 23. März 2007 und legt die kantonalen Ziele, Zuständigkeiten und Instrumente im Bereich der Stromversorgung fest.

Gegenstand § 2 Kantonales Stromversorgungsgesetz →

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