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771 WNVV CH-LU

§ 9 Wassernutzungs- und Wasserversorgungsverordnung (WNVV) - Gesuchsunterlagen

Nutzung des Wassers - Konzessionsverfahren
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§ 9 WNVV · Gesuchsunterlagen

1. Mit dem Konzessionsgesuch um Wasserentnahme sind mindestens einzureichen

a. ein Situationsplan,

b. ein Querprofil,

c. ein technischer Bericht,

d. der Bedarfsnachweis im Sinn von § 14 Absatz 2c WNVG,

e. ein hydrogeologisches Gutachten bei Entnahmen aus Grundwasservorkommen,

f. der Entwurf eines Schutzzonenplans und -reglements bei Entnahmen aus Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung.

2. Mit dem Konzessionsgesuch um Ausnützung der Wasserkraft sind mindestens einzureichen

a. ein Situationsplan,

b. ein Längenprofil,

c. ein Querprofil,

d. Detailpläne,

e. ein technischer Bericht mit Berechnungen über die Ausnützung der Wasserkraft.

3. Wird um das Enteignungsrecht ersucht, sind dem Gesuch auch ein Enteignungsplan und ein Enteignungsverzeichnis beizulegen.

4. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement und die von ihm bezeichnete Stelle können weitere für die Beurteilung des Gesuchs notwendige Unterlagen einverlangen.

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