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771 WNVV CH-LU

§ 8 Wassernutzungs- und Wasserversorgungsverordnung (WNVV) - Gesuchsunterlagen

Nutzung des Wassers - Bewilligungsverfahren
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§ 8 WNVV · Gesuchsunterlagen

1. Ein Bewilligungsgesuch um Wasserentnahme im Sinn von § 7 Unterabsatz b hat neben dem vollständig ausgefüllten Gesuchsformular des Amtes für Umweltschutz einen Situationsplan zu enthalten.

2. In den übrigen Fällen sind mit dem Bewilligungsgesuch um Wasserentnahme mindestens einzureichen

a. ein Situationsplan,

b. ein Querprofil,

c. ein technischer Bericht,

d. ein Bedarfsnachweis.

3. Die Dienststelle Umwelt und Energie kann weitere für die Beurteilung des Gesuchs notwendige Unterlagen einverlangen.

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