Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
771 WNVV CH-LU

§ 14 Wassernutzungs- und Wasserversorgungsverordnung (WNVV) - Planung der Wasserversorgung

Versorgung mit Wasser
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 WNVV · Planung der Wasserversorgung

1. Die Erschliessung mit Anlagen der Wasserversorgung erfolgt nach den Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes und der Planungs- und Bauverordnung über die Erschliessung.

← § 13 WNVV Wassernutzungs- und Wasserversorgungsverordnung (WNVV) - Regierungsrat § 15 WNVV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →