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WNVV
CH-LU
§ 14 Wassernutzungs- und Wasserversorgungsverordnung (WNVV) - Planung der Wasserversorgung
Versorgung mit Wasser
§ 14 WNVV · Planung der Wasserversorgung
1. Die Erschliessung mit Anlagen der Wasserversorgung erfolgt nach den Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes und der Planungs- und Bauverordnung über die Erschliessung.