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770 WNVG CH-LU

§ 9 Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz (WNVG) - Verfahren

Nutzung des Wassers - Bewilligungsverfahren
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§ 9 WNVG · Verfahren

1. Auf das Verfahren finden die nachstehenden §§ 10, 15 und 17-25 sinngemäss Anwendung.

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