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770 WNVG CH-LU

§ 32 Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz (WNVG) - Versorgungsumfang

Versorgung mit Wasser - Allgemeines
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§ 32 WNVG · Versorgungsumfang

1. Die Versorgung ist innerhalb der Bauzonen im Sinn des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 zu erfüllen.

2. Sie kann auch ausserhalb der Bauzonen vorgesehen werden, soweit dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist.

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