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770 WNVG CH-LU

§ 27 Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz (WNVG) - Nutzungsgebühr für Wasserentnahmen

Nutzung des Wassers - Gebühren
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§ 27 WNVG · Nutzungsgebühr für Wasserentnahmen

1. Die Nutzungsgebühr für Wasserentnahmen beträgt 1 bis 8 Franken pro Minutenliter der Leistung der Entnahmevorrichtung.

2. Wasserentnahmen bis 50 Minutenliter oder maximal 15 000 Kubikmeter im Jahr sind von der Nutzungsgebühr befreit.

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