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WNVG
CH-LU
§ 27 Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz (WNVG) - Nutzungsgebühr für Wasserentnahmen
Nutzung des Wassers - Gebühren
§ 27 WNVG · Nutzungsgebühr für Wasserentnahmen
1. Die Nutzungsgebühr für Wasserentnahmen beträgt 1 bis 8 Franken pro Minutenliter der Leistung der Entnahmevorrichtung.
2. Wasserentnahmen bis 50 Minutenliter oder maximal 15 000 Kubikmeter im Jahr sind von der Nutzungsgebühr befreit.